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Kredit-Lexikon - Info rund um Kredit, Darlehen, Hypothek, Bausparvertrag B- Bausparbedingungen
Mit dem Vertragsabschluss werden ebenfalls die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Vertragsbestandteil. Diese regeln (analog der AGB bei anderen Verträgen) eine Vielzahl von Vertragsgegenständen, die bei allen Verträgen dieses Tarifes in gleicher Weise getroffen werden sollen. Quelle: Wikipedia - Bauspardarlehen
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet. Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl ist abhängig vom Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern. Der Bausparer hat keinen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen. So kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise, zum Beispiel bei einer nicht ausreichenden Bonität, verweigern. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat. Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken. Quelle: Wikipedia - Bausparguthaben
Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie bezeichnet. Quelle: Wikipedia - Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird in der Hauptsache für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart, der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlenden Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die vermögenswirksame Leistungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Quelle: Wikipedia - Besicherung des Kredits
Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im Allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall Sicherheiten im Wert der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen: - Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) auf ein Grundstück, - Verpfändung von Forderungen, Rechten oder beweglichen Sachen (nicht zu verwechseln mit der Pfändung) - Abtretung (Zession) von Forderungen gegen Dritte an die Bank - Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen - Bürgschaft - oder durch sonstige Sicherheiten (z. B. Wechsel beim Diskontkredit). Quelle: Wikipedia
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Einzeldarlehen bis 100.000 EUR - Zusatzdarlehen bis 50.000 EUR - Auch ohne Schufa (schufalos)! |
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