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Kredit-Lexikon - Info rund um Kredit, Darlehen, Hypothek, Bausparvertrag

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Darlehen

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten und falls vereinbart ein Darlehensentgelt (Zins) zu zahlen.

Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann. Mangels eigener gesetzlicher Regelungen beurteilt sich der Kredit nach den Gesetzesnormen über das Darlehen.

Quelle: Wikipedia

Darlehensarten
  • endfälliges Darlehen: Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt.
  • Annuitätendarlehen: Der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend.
  • Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.
  • Laufzeitdarlehen, LAUDA, Ratendarlehen: Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate) zurückgezahlt.
  • partiarisches Darlehen: Der Darlehensgeber erhält statt oder zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung.
  • Bauspardarlehen

Quelle: Wikipedia

Darlehenskosten

Der Effektivzins ist ein ausgezeichneter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen. Es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses. Für eine genaue Berechnung lässt sich jedoch auch sehr gut die klassische Rentenrechnung einsetzen, wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbundenen Ein- und Auszahlungen vom Darlehensanbieter abgefragt werden können:

  • Auszahlungen (Beispiel):
    - Darlehensbetrag oder Darlehensbeträge
  • Einzahlungen (Beispiele):
    - Zinsen
    - Verzugszinsen
    - Tilgungen**
    - Gebühren (Darlehen, Girokonto usw.)
    - Versicherungskosten
    - Restschuld (bei vorzeitiger Tilgung)

 
Wenn Darlehen einen Aufbau haben, der ihr Verständnis erschwert, dann müssen einfach alle Zahlungen ohne Berücksichtigung ihrer Benennung erfasst werden, denn die Wirkung einer Zahlung ist geldlich völlig unabhängig davon, wie die Zahlung bezeichnet wird. Effektivzinsformeln, in denen Ein- und Auszahlungen nach Kategorie rechnerisch unterschiedlich ausgewertet werden, können für zwei Darlehen mit gleichartigen Zahlungsfluss (Betrag und Zeit) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Anwendung der klassischen Rentenrechnung zur Effektivzinsberechnung vermeidet Manipulationen des Effektivzinses durch Darlehensgestaltung.

Bei manchen Darlehenskonstruktionen ist die Anwendung vorgeschriebener Effektivzinsberechnungen kaum möglich. Hier hilft die klassische Rentenrechnung ganz besonders. Heute sind die bei der Rentenrechnung verwendeten iterativen Verfahren sowohl in speziellen Darlehensanalyseprogrammen wie auch schon in manchen Spreadsheet-Programmen implementiert.

Quelle: Wikipedia

Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen

Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen findet Verwendung, wenn Freunde oder Verwandte einander Geldmittel zur Verfügung stellen wollen, ohne dabei Gewinn erzielen zu wollen. Dabei sympathisiert der Darlehensgeber mit den Zielen des Darlehensnehmers. Typische Fälle sind Start in die berufliche Selbständigkeit, Ausbildung und Hausbau.

Viele Darlehensverträge dieser Art werden mit Handschlag geschlossen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, Umfang und Bedingungen des privaten Darlehens schriftlich festzuhalten. Wichtig dabei sind vereinbarter Zinssatz, Kündigungsfristen und Sicherheiten. Ein Vertrag kann kurz und prägnant sein und sich damit von mehrseitigen Kreditverträgen unterscheiden.

Quelle: Wikipedia

RD Glossary by Run Digital

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